Eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten schafft eine bedeutende Sicherheitslücke und beeinträchtigt schon allein
dadurch die Grundrechte der Betroffenen. Dieser Sicherheitslücke muss im Rahmen des Möglichen durch gesetzliche Vorgaben wirksamer
Sicherungsmaßahmen entgegengewirkt werden. Der Beitrag stellt wesentliche technische Fakten vor, die bei einer Beurteilung
der Vorratsdatenspeicherung zu beachten sind, leitet aus diesen Grundsätze zur Beurteilung von Sicherheitsfragen ab und beurteilt
auf dieser Grundlage die Risiken der Vorratsspeicherung im Verhältnis zu ihrem möglichen Nutzen.
Stefan Köpsell Arbeitsschwerpunkte: anonyme Kommunikation und datenschutzfreundliche Technologien.