Volume 24, Number 3, 177-178, DOI: 10.1007/s00350-006-1628-4

Keine Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf strafrechtliches Ermittlungsverfahren

OLG Koblenz

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Abstract

Die Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf ein wegen desselben Sachverhalts geführtes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist in der Regel ermessensfehlerhaft, weil keine für die zivilrechtliche Haftungsfrage relevanten Erkenntnisse zu erwarten sind.

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