View Related Documents

Abstract

Das Wirtschaftsrecht hat eine zweifache Funktion. Es schützt zunächst die Selbststeuerungsfähigkeit der einzelnen Wirtschaftssubjekte. Nach liberaler Auffassung garantiert eine auf Autonomie und Freiheit gegründete, lediglich den Gesetzlichkeiten des Markts unterworfene, wirtschaftliche Selbstbestimmungsordnung den optimalen Wirtschaftserfolg. Konsequent zu Ende gedacht bedürfte eine solche Wirtschaftsordnung überhaupt keines Wirtschaftsrechts. Seine Legitimation ergibt sich in der Praxis — und durchaus auch von der neoliberalen Richtung anerkannt — aus der Einsicht, dass ungebundene Freiheit sich selbst aufhebt.

Fulltext Preview

Image of the first page of the fulltext document