Das Wirtschaftsrecht hat eine zweifache Funktion. Es schützt zunächst die Selbststeuerungsfähigkeit der einzelnen Wirtschaftssubjekte. Nach liberaler Auffassung garantiert eine auf Autonomie und Freiheit gegründete, lediglich den Gesetzlichkeiten des Markts unterworfene, wirtschaftliche
Selbstbestimmungsordnung den optimalen Wirtschaftserfolg. Konsequent zu Ende gedacht bedürfte eine solche Wirtschaftsordnung überhaupt keines Wirtschaftsrechts. Seine Legitimation
ergibt sich in der Praxis — und durchaus auch von der neoliberalen Richtung anerkannt — aus der Einsicht, dass ungebundene
Freiheit sich selbst aufhebt.