Vor knapp 100 Jahren formulierte Karl Kraus treffend: "In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige". Eine
jüngst veröffentlichte Entscheidung gibt (wieder) Gelegenheit, sich mit den nach §§ 16, 1330 ABGB gezogenen Grenzen der zulässigen
Kritik an moderner Massentierhaltung zu befassen. Sie vermag weitere Denkanstöße zu geben.
Deskriptoren Holocaust - Massentierhaltung - Meinungsfreiheit - Meinungsfreiheitsexzess - PETA - Schockwerbung - Tierquälerei - Tierschutz - Tierschutzorganisation - Vergleichende Werbekampagne - ABGB: §§ 16, 1330 - dGG: Art 5 Abs 1 - dUWG: § 1 aF - MRK: Art 10 - StGB § 283 Abs 2