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Abstract

Nordrhein-Westfalen ist kein gutes Pflaster für die extreme Rechte. Nach 1945 gelang keiner Partei dieses Spektrums, in den Landtag einzuziehen, egal in welcher Formation oder unter welchem Namen. Selbst in den Hochzeiten der NPD Ende der 60er Jahre, als die Partei in sieben von elf Landesparlamenten der alten BRD vertreten war, blieb NRW ein weißer Fleck auf ihrer Landkarte. Auch lokal erreichten die „klassischen“ Rechtsparteien im größten Bundesland bislang bestenfalls einige Achtungserfolge, die sie vor allem dem bei der Kommunalwahl 1999 wirksam gewordenen Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde zu verdanken hatten. Von einer flächendeckenden Präsenz war die parteiförmig organisierte extreme Rechte auch nach der Kommunalwahl 2004 weit entfernt. NPD, REPUBLIKANER und DVU, die allerdings auch allesamt zu diesem Zeitpunkt nicht über landesweit aktive Strukturen verfügten und daher nur in wenigen Kommunen auf dem Wahlzettel standen, schafften es gerade einmal, in acht von 31 Kreistage und 19 von 396 Stadt- und Gemeinderäte einzuziehen.

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