In den Jahren 2001 bis 2005 wurden in der Europäischen Union drei Regime im Politikbereich des Binnenmarktes errichtet, die
die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und ihrer regulativen Aufsichtsbehörden mit der Europäischen Kommission zum ersten
Mal umfassend regelten, jedoch mit unterschiedlichen Graden der Delegation von Kompetenzen der Mitgliedstaaten an die supranationale
Ebene. Es handelt sich um drei Regime: eins für Gesellschaftsrecht, eins für Finanzmarktregulierung und eins für Rechnungslegungsstandards.
Mit ihren unterschiedlichen Steuerungssystemen sind sie das Herzstück eines Programms zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes
und zum begleitenden Anlegerschutz.