Demokratie meint das ‘government of the people, by the people, and for the people’ (Lincoln), also eine Regierungsform, in
der das Volk (in der Regel durch seine Repräsentanten) regiert, und Entscheidungen letztlich unter Berufung auf das Interesse
der Bevölkerung gefällt werden. Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie neben den in allen politischen Systemen zu
erbringenden systemischen Leistungen, wie beispielsweise ein Mindestmaß an innerer Sicherheit und Daseinsfürsorge, auch politische
Leistungen erzielen muss, welche nur in Demokratien möglich sind und verlangt werden.1 Dabei herrscht zwar keine Einigkeit darüber, was diese demokratischen Leistungen beinhalten sollen, können oder müssen2, aber einige Dimensionen werden übereinstimmend als fundamental akzeptiert: ein Mindestmaß an Legitimität, an Partizipation
und Repräsentation der Bevölkerung, an rechtsstaatlicher Gleichheit, an funktionierender Kontrolle, z.B. durch Gewaltenteilung,
Wettbewerb und Offenheit der Machtstrukturen sowie eine effektive Leistungserbringung im Interesse der Bürger.
Zur Unterscheidung zwischen systemisch-okonomischen und demokratischen Leistungen, siehe z.B. Offe 2003: 12; Fuchs 1998.
Vergleiche beispielsweise die unterschiedlichen Indikatoren zur Messung des demokratischen Niveaus eines politischen Systems:
Lauth 2004.