Die Funktionen der Abschlussprüfung können nicht losgelöst von den Zielen und Zwecken des Prüfungsobjekts, dem Jahresabschluss20 bzw. dem Lagebericht, gesehen werden. Die Ziele des Prüfyungsobjekts variieren mit den unterschiedlichen Adressaten der Rechnungslegung.
Theorien hinsichtlich der Adressaten der Rechnungslegung müssen indes ihrerseits parallel zu den Entwicklungen der Unternehmenstheorie
verlaufen, sofern die Unternehmensrechnung bzw. deren Berichterstattung nicht losgelöst vom Unternehmen21 entstehen soll22. „Diese Parallelität der Unternehmenstheorie und Rechnungslegungstheorie hat dazu geführt, daß sich mit der Weiterentwicklung
der Unternehmung auch die Auffassungen über die Zielträger des Jahresabschlusses [und des Lageberichts; Anm. d. Verf.] neu
gestellt haben.“23 Demzufolge bildet zunächst die Frage nach einer Theorie des Unternehmens den Ausgangspunkt.