2006, XV, Part 3, 6623-6627, DOI: 10.1007/3-540-31303-6_399

Richtlinien zur antiemetischen Therapie

K. Jordan

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Abstract

–  Festlegung des emetogenen Potentials der Chemotherapie (s. Tabelle 1). Maßgebend ist das Zytostatikum mit dem höchsten emetogenen Potential. Es ergibt sich kein additiver Effekt bei einer Kombinationschemotherapie.
–  Immer prophylaktische Antiemetikagabe! Wichtig: Das Auftreten von verzögertem Erbrechen wird häufig unterschätzt, deshalb unbedingt an die Prophylaxe an den Tagen 2 und 3 denken.
–  Antiemetische Prophylaxe s. Tabelle 2 (Autorenempfehlung)
–  Bei Mehrtagestherapien mit gleichbleibendem emetogenem Potential Gabe der Antiemetika wie an Tag 1. Nach Chemotherapieende Prophylaxe des verzögerten Erbrechens wie in Tabelle 2 beschrieben.

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