In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundestag den Güterverkehr durch ein straffes Marktordnungssystem
geregelt. So erließ die Bundesregierung — durch Gesetz dazu berechtigt — Preisverordnungen, durch die die Tarife der Verkehrsträger
und der Spedition für alle Beteiligten verbindlich festgesetzt worden sind. Die Preise sind vom Verkehrsminister im Einvernehmen
mit dem Bundeswirtschaftsminister allgemeinverbindlich verordnet worden. Es bestand Tarifzwang, es galten fast ausschließlich
Festpreise.