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Abstract

Im Rückblick auf die vergangenen sechzig Jahre ist eine Abfolge von Weichenstellungen zur Vertiefung und Erweiterung zu beobachten. Vertragsänderungen haben ein sektorübergreifendes und differenziert gestaltetes Regelwerk über fünf Jahrzehnte auf- und ausgebaut. Die nun behandelten Politikbereiche decken weite Bereiche der nationalstaatlichen Aufgabenkataloge ab. Die Mitgliedstaaten haben Institutionen und Verfahren immer wieder überprüft und angesichts von Erfahrungen mit einer größer werdenden Union im Vertrag ergänzt und revidiert. Der Prozess des quasi-konstitutionellen Ausbaus der institutionellen Architektur kann 2007 nicht als abgeschlossen gelten (siehe auch Kapitel V). Ein Endzustand — eine „Finalität“ — ist so auch nach einem halben Jahrhundert weder im Hinblick auf die geographischen Grenzen noch bei der quasi-konstitutionellen Systemgestaltung erreicht bzw. vereinbart.

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