I. Das Strafrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die ein mit Strafe bedrohtes Verhalten kennzeichnen und sanktionieren.
Es ist Teil des öffentlichen Rechts, da es die Beziehungen hoheitlicher Natur zwischen Staat und Bürger regelt und nur der
Staat das Recht hat, Strafe im Wege des Strafprozesses zu verhängen. Während das materielle Strafrecht als Hauptquelle im
StGB und daneben in strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt ist, bestimmt das formelle Strafverfahrensrecht der StPO und des
GVG die Durchsetzung der Strafe („auf welchem Wege wird bestraft“). Materielles Strafrecht und formelles Strafverfahrensrecht
unterliegen gemäß Art. 72, 74 Abs.1 Nr.1 GG der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.