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Abstract

I. Das Strafrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die ein mit Strafe bedrohtes Verhalten kennzeichnen und sanktionieren. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, da es die Beziehungen hoheitlicher Natur zwischen Staat und Bürger regelt und nur der Staat das Recht hat, Strafe im Wege des Strafprozesses zu verhängen. Während das materielle Strafrecht als Hauptquelle im StGB und daneben in strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt ist, bestimmt das formelle Strafverfahrensrecht der StPO und des GVG die Durchsetzung der Strafe („auf welchem Wege wird bestraft“). Materielles Strafrecht und formelles Strafverfahrensrecht unterliegen gemäß Art. 72, 74 Abs.1 Nr.1 GG der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.

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