Veränderte betriebliche Strukturen wirken auf die Qualifikationen zurück, die von Facharbeitern erbracht werden müssen, um
in solchen Strukturen qualifiziert tätig sein zu können. Umgekehrt sind betriebliche Strukturen nur in dem Ausmaß gestaltbar,
wie sie durch die Qualifikation der darin tätigen Facharbeiter getragen werden können. Sie müssen sich auf die berufliche
Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter stützen. Durch eine Abschlussprüfung zu einem Ausbildungsberuf soll festgestellt werden,
ob ein Prüfling über die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit verfügt, um Facharbeiter-/Gesellentätigkeiten qualifiziert
ausführen zu können. Die neue Prüfungsstruktur und die neuen Prüfungsformen setzen in diesem Verständnis eine umfassenden
berufliche Handlungskompetenz in den Mittelpunkt der Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung. Waren bisher die Zwischenprüfung
als Lernstandskontrolle und die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung die Regel, so ermöglicht die Neuorganisation der
Prüfung in Form einer gestreckten Abschlussprüfung nun einen zweckgerichteteren Gestaltungsrahmen. In den neuen Ausbildungsordnungen
wurden die Prüfungsbereiche nicht mehr wie in den 87er Verordnungen nach Prüfungsmethoden (Prüfstück, Arbeitsprobe bzw. Prüfungsfächer)
differenziert, sondern stellen die angestrebten Qualifikationen selbst in den Mittelpunkt der Abschlussprüfung, womit nicht
mehr die Verfahrensweisen der Prüfung, sondern die Ziele der Ausbildung, die beurteilt werden sollen, fokussiert werden.2
Der Beitrag geht auf die Beteiligung der Autoren im Entwicklungsprojekt „Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur in
den industriellen und handwerklichen Elektroberufen“ für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Zeitraum vom Juli
2004 bis Januar 2006 zurück. Er stützt sich auf die Langfassung des Beitrags: Borch, H., Breuer, K., Müller, K. & Tauschek,
R. (2006): Umsetzungshilfen für die Abschlussprüfung der neuen industriellen und handwerklichen Elektroberufe. Intentionen,
Konzeptionen und Beispiele. Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bonn, Berlin.
Der Beitrag geht auf die Beteiligung der Autoren im Entwicklungsprojekt „Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur in
den industriellen und handwerklichen Elektroberufen“ für das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Zeitraum vom Juli
2004 bis Januar 2006 zurück. Er stützt sich auf die Langfassung des Beitrags: Borch, H., Breuer, K., Müller, K. & Tauschek,
R. (2006): Umsetzungshilfen für die Abschlussprüfung der neuen industriellen und handwerklichen Elektroberufe. Intentionen,
Konzeptionen und Beispiele. Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bonn, Berlin.
Dieses Vorgehen entspricht dem Ansatz, der in der Diagnostik international als kriteriumsorientierte Leistungsmessung und -beurteilung bezeichnet wird.