Für Unternehmen in einer Wettbewerbswirtschaft ist die Gestaltung von Einzelprozessen der Erstellung und des Absatzes von
Produkten oder Dienstleistungen grundsätzlich nicht losgelöst von deren jeweiligem Nutzen bzw. der Vorteilhaftigkeit des Endprodukts/
Gesamtangebots für die Kunden/ Abnehmer.